Berufsunfähigkeitsversicherung

Selbstständige Berufsunfähigheitsvorsorge in der BAV

Die Absicherung der Arbeitskraft ist für jeden Berufstätigen ein „Muss“. Was viele nicht wissen: eine Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) lohnt sich. Aufgrund der staatlichen Förderung erhalten Sie bei gleichem Aufwand eine deutlich höhere Absicherung.

Leistungen

Ihr Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer für Sie eine Direktversicherung ab. Dabei treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung, dass Sie einen Teil Ihres Entgeltanspruchs in Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsvorsorge umwandeln.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine Berufsunfähigkeitsrente, von der dann Steuern und in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Die Beiträge sind pro Monat in Höhe von 292 EUR sozialversicherungsfrei. Dies sind 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West). Steuerfreiheit hingegen besteht bis zu 584 EUR monatlich, dies sind 8% der genannten Beitragsbemessungsgrenze.

Eine Beispielrechnung

Annahmen zur Beispielrechnung:

• 30% Steuerbelastung
• 20% Sozialversicherungsbeiträge
• Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss in Höhe von bis zu 15%.


Die Entgeltumwandlung kann zu geringeren Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen und ggf. zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen.