Ihr Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer für Sie eine Direktversicherung ab. Dabei treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung, dass Sie einen Teil Ihres Entgeltanspruchs in Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsvorsorge umwandeln.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine Berufsunfähigkeitsrente, von der dann Steuern und in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
Die Beiträge sind pro Monat in Höhe von 292 EUR sozialversicherungsfrei. Dies sind 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West). Steuerfreiheit hingegen besteht bis zu 584 EUR monatlich, dies sind 8% der genannten Beitragsbemessungsgrenze.